Informationen zur EnEV

energie-ausweisEnergieeinsparverordnung (EnEV 2007/ EnEV 2009/ EnEV 2012) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG

Die EnEV ist ein wichtiger Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Mit der EnEV 2007 wurden einige Neuerungen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (engl.: Energy Performance of Buildings Directive, kurz: EPBD) in Deutschland eingeführt. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Beheizung von Gebäuden europaweit 40% der Energie verbraucht, die Industrie aber nur 28% und der Verkehr 32 %. Daher wurde am 16.12.2002 die europäische Richtlinie zur "Gesamteffizienz von Gebäuden" verabschiedet und gilt verpflichtend für alle EU-Mitgliedstaaten. Hierzu zählt insbesondere auch die Einführung von Energieausweisen im Gebäudebestand. 

Die EnEV stellt in erster Linie Anforderungen an den Primärenergiebedarf. Hierbei wird der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle ebenso berücksichtigt wie die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung). Durch einen Multiplikator, den Primärenergiefaktor, wird dabei auch die Vorkette des jeweils eingesetzten Energieträgers (bis zur Entnahme im Gebäude) bewertet, so dass der unterschiedliche Ressourcenverbrauch und mittelbar auch die unterschiedlich hohen CO2-Emissionen Berücksichtigung finden.

Als Teil der Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) der Bundesregierung wurde im Jahre 2009 die EnEV novelliert. Sie wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. 0ktober 2009 in Kraft. Im Vergleich zur EnEV 2007 ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauen trag ab dem 01.10.2009 gestellt, ist die Verordnung vorgeschrieben.  Erfahren Sie mehr zur Energieeinsparverordnung in dem offiziellen EnEV Info-Portal...

Für bestehende Objekte ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend, ob Sanierungen der Baubehörde gemeldet werden müssen. Sowohl für Neubauten als auch für bestehende Immobilien wird ein Energieausweis ab dem Tag des Inkrafttretens der EnEV 2009 vorgeschrieben.

Die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Gebäudebereich werden im Zuge der neuen Energieeinsparverordnung weiter verschärft. So muss im Neubau und Bestand der Primarenergiebedarf um ca. 30 Prozent und der Gebäudewärmeschutz um ca. 15 Prozent reduziert werden. Im integrierten Energie- und Klimapaket der Bundesregierung wurde eine weitere Verschärfung der energetischen Modernisierung durch die EnEV 2012 angekündigt. Diese EnEV 2012 wird im Januar 2013 verkündet und in Kraft treten.

Der sogenannte "EnEV-easy"-Ansatz ist ein Teil der Novellierng 2012 der EnEV. Dieser sieht ein vereinfachtes Nachweisverfahren vor. Im Rahmen einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) in Stuttgart werden Wohngebäude in fünf Kategorien eingeteilt: Einfamilienhäuser (freistehend, Doppelhaushälfte  und Reihenmittelhaus) und Mehrfamilienhäuser (groß mit Nutzfläche über 330 m² und klein mit Nutzfläche höchstens 350 m²). Für jede dieser Kategorien wurden jeweils zehn marktgängige Anlagensysteme definiert, mit denen die Anforderungen der EnEV und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erfüllt werden. Die EnEV-easy-Studie ist unter folgender Adresse zu finden: alpstar-project.eu/uploads/cnaform/doc/4557/EnEV_2012_That%60s%20new_kl.pdf

Konjunkturpakete der Bundesregierung

Im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung wurde der Steuerbonus für Handwerkerleistungen verdoppelt. Es können bis zu 1.200 € pro Jahr abgesetzt werden. Die Bandbreite der abzugsfähigen Handwerkerleistungen reicht über Maier-, Tapezier- oder Fliesenarbeiten, Dach-, Fassaden- und Gartengestaltungsarbeiten bis bin zu Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen und Wasserinstallationen.

Gerade in schlechten Zeiten lohnt es sich damit für Hausbesitzer, in die Instandhaltung und Modernisierung wie z. B. Wärmedämmung zu investieren. Für 2012 hat der Bundeshaushalt einen Etat 0,9 Mrd. € für Zinsverbilligung und Zuschüsse bereitgestellt. Bereits im März 2012 hat der Bundestag beschlossen die Fördermittel bis 2014 auf jährlich 1,5 Mrd. anzuheben. Maßnahmen der Konjunkturpakete:

  1. Absenkung der Zinskonditionen (DarIehen ab 1-1,5 % effektiv verfügbar)
  2. Aufstockung der Zuschüsse (Neuer Zuschuss für Einzelmaßnahmen von max. 2.500 €)
  3. Erweiterung der Förderbedingungen auf zusätzliche Maßnahmen(Austausch Fenster/ Brennwertkessel)
  4. Spezifische Förderung von Grobwohnsiedlungen für Wohnungsunternehmen bzw. - Genossenschaften
  5. Sonderfonds für Maßnehmen zur Steigerung der Energieeffizienz .

Des Weiteren investiert der Bund ca. 10 Mrd. EUR für Länder und Kommunen, die die energetische Sanierung von Kindergarten, Schulinfrastruktur und Hochschulen fördern. Ziel dieser Maßnahme ist es, 48.000 Kitas und 40.000 Schulen energetisch zu modernisieren. Förderfähig sind vor allem Sanierungen nach der aktuellen Energieeinsparverordnung. Alle bauFIT® Hochleistungsprodukte sind förderfähig.

Am 1. April 2012 ist das Programm "Effizienzhaus Denkmal" in Kraft getreten. Dabei vergibt die KfW für Maßnahmen die zur Verbesserung der Energieeffizienz von Denkmalgeschützen Gebäuden führen vergünstigte Zinssätze, Tilgungs- oder Investitionszuschüsse und bis zu zehn Prozent der Investitionskosten. Ein denkmalgeschütztes Gebäude ist dann förderfähig, wenn es nach der Sanierung den Jahres-Primärenergiebedarf von 160 Prozent eines vergleichbaren Neubaus (EnEV 2009) nicht überschreitet. Die Fördermittel sind demnach vor allem von der Senkung des Primärenergiebedarfs abhängig. Zuvor wurden Fördermittel abgelehnt, wenn keine Wärmedämmung des Gebäudes erfolgte. Eine komplette Fassadendämmung ist nun seit April nicht mehr notwendig. Welche Möglichkeiten es gibt, trotz der behördlichen Vorgaben bei der energetischen Sanierung eines Denkmals oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz an zinsgünstige Förderkredite der KfW zu erhalten erfahren Sie auf der offiziellen Webseite der KfW: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Tipps/Denkmal/index.jsp

Der Energieausweis für Gebäude

Der Energieausweis wurde ebenfalls mit der EnEV 2007 im Rahmen der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden eingeführt. Mit Inkrafttreten der EnEV 2009 am 1. Oktober 2009 ist dieser für Neubauten als auch für bestehende Immobilien vorgeschrieben. Er hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Der Energieausweis stellt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes über eine Energiekennzahl dar. Mit dieser Energiekennzahl kann das Gebäude energetisch klassifiziert werden. Überträgt man die Energiekennzahl in das Energielabel (Beispiel siehe Dena) kann die energetische Qualität des Gebäudes leicht und verständlich wiedergegeben werden.

 

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Mit der ermittelten Energiekennzahl lassen sich außerdem Gebäude in ganz Deutschland unkompliziert miteinander vergleichen.

Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass bei Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz oder eine Kopie dieses Ausweises dem potenziellen neuen Mieter oder Käufer vorgelegt und ausgehändigt wird. Erfahren Sie mehr...

Sonstige hilfreiche Weblinks:

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