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III. Entfall der MwSt. zum 01.01.2023

III. Entfall der MwSt. auf Photovoltaik-Artikel zum 01.01.2023

1. Der Umsatzsteuersatz 0% nach §12, Abs. 3 UstG ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, einschließlich des Speichers, welcher dazu dient den mit den Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern gilt ausschließlich für Betreiber einer Photovoltaikanlage, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Anlagengröße darf – um die Voraussetzung zu erfüllen – eine Bruttoleistung von 30 kW (peak) laut Marktstammdatenregister nicht überschreiten.

2. Der Käufer erklärt mit Abschluss des Kaufvertrages zu einem Umsatzsteuersatz i.H.v. 0%, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft, sowie die in Abs. (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Eine Eintragung in das Marktstammdatenregister muss unter dem Kundennamen, innerhalb von 6 Monaten nach Kauf, erfolgen. doitBau behält sich das Recht vor, andernfalls die gesetzliche Umsatzsteuer nachzufordern.

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